Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aber auch das Koalitionsrecht, d.h. die Berechtigung, tariffähige Parteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) zu gründen und zu unterhalten, sowie deren Verhältnis zueinander.

 

Danach wird das Arbeitsrecht auch klassisch in das Individualarbeitsrecht (regelt die Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (regelt die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite) eingeteilt.

Entsprechend umfangreich sind die Möglichkeiten, im Arbeitsrecht tätig zu werden, wobei wir unsere Mandanten vor allem in folgenden Bereichen unterstütze:

  • Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch befristete oder außertarifliche)
  • Geltendmachung von Rechten aus dem Arbeitsvertrag
  • Maßnahmen bei Störungen im Arbeitsverhältnis, z.B. Versetzung oder Änderungskündigung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. durch Kündigung, außerordentliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag

 sowie

  • Planung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorgaben bei Betriebsänderungen, z.B. bei kompletten oder teilweisen Betriebsübergängen oder Stilllegungen
  • Planung und Umsetzung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
  • Planung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen

und

  • Verhandlung und Ausgestaltung aber auch Abwicklung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände

In diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Bereichen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind wir für unsere Mandanten tätig.

Um Arbeitgeber und Personalverantwortliche über aktuelle Entwicklungen in der Praxis zu informieren bieten wir halbjährlich die Veranstaltung Personalwesen und Arbeitsrecht an.

Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an.